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m Hinblick auf die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bzw. der Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Griechenland sieht das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten vor. Zusammenfassend werden nachstehend beispielhaft einige Fallgruppen genannt, die aber je nach Geschäftsbereich, Geschäftsgegenstand, und der vorgesehenen Zeitdauer einer eventuellen Leistungserbringung durch die jeweilige juristische Person in Griechenland variieren können, und deshalb im Einzelfall näher geprüft und je nach Geeignetheit angewandt werden müssen.NIEDERLASSUNG JURISTISCHER PERSONEN IN GRIECHENLAND
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